Gefährdungsbeurteilung – mehr als eine gesetzliche Forderung
Die Gefährdungsbeurteilung gehört zu den wesentlichen Neuerungen des Arbeitsschutzgesetzes, das vor 25 Jahren in Kraft trat. Laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist sie das zentrale Instrument, um auf Grundlage einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen wirksame und präventive Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten abzuleiten. Die BAuA präsentiert Forschungsergebnisse und Handlungshilfen, die Wege zu einer erfolgreichen Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung weisen.