Gefährdungsbeurteilung – mehr als eine gesetzliche Forderung

Die Gefährdungsbeurteilung gehört zu den wesentlichen Neuerungen des Arbeitsschutzgesetzes, das vor 25 Jahren in Kraft trat. Laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist sie das zentrale Instrument, um auf Grundlage einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen wirksame und präventive Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten abzuleiten. Doch knapp die Hälfte der Betriebe in Deutschland, darunter viele Klein- und Kleinstbetriebe, führen laut der BAuA keine Gefährdungsbeurteilung durch. Die Ausgabe 2/21 der baua: Aktuell präsentiert Forschungsergebnisse und Handlungshilfen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die Wege zu einer erfolgreichen Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung weisen. Diese Ausgabe gibt es – ebenso wie alle seit 2005 erschienenen Mitteilungen – kostenfrei auf der Internetseite der BAuA unter www.baua.de/publikationen.