Die Basi im Dialog: Die Chancen der KI im Arbeitsschutz

„KI und Arbeitsschutz“ lautete der Titel der aktuellen Online-Veranstaltung „Die Basi im Dialog“. Zu Gast: Prof. Dr. Lars Adolph, wissenschaftlicher Leiter „Produkte und Arbeitssysteme“ sowie Koordinator KI bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Er tauschte sich mit Dr. Christian Felten, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Basi), vor allem zu den Chancen aus, die sich durch den Einsatz künstlicher Intelligenz im Arbeitsschutz eröffnen.

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Fragen aus dem Chat

Die KI würde Fragen beantworten, aber wir müssten prüfen, ob die Antworten richtig sind.

Es ist wichtig KI-Systeme so zu gestalten, dass Fehler oder auch nicht vorgesehenes Verhalten überhaupt erkennbar werden. Dann muss zusätzlich dafür gesorgt werden, dass ein Mensch kompetent eingreifen kann.
KI hat nicht immer recht. Reale menschliche Diskurse werden im Vergleich zu einer artifiziellen Informationsflut eher wichtiger werden.
Es gibt zahlreiche Beispiele für Anwendungen im Arbeitsschutz, zur Risiko-Identifikation, zur Vereinfachung von Dokumentation, zur Datenauswertung von Sensordaten etc.
Gegebenenfalls könnten normkonforme und zertifizierte KI-Verfahren für spezifische Funktionen insofern als „rechtssicher“ erachtet werden, als dass sie Anforderungen der gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Offene Fragen der Gestaltung von KI- und Assistenzsystemen bearbeiten wir nach unseren Möglichkeiten in Forschungsprojekten, Erkenntnisse setzen wir auch als ein Akteur der Normung und in Beratungsprozessen der weiteren Regulierung um.
Das sind denkbare Anwendungen, neben optischer ist auch weitere Sensorik denkbar. Es entstehen dann große und komplexe Datenmengen, die besonders für die Auswertung mit KI geeignet sein können. Hier muss dann – neben anderen Anforderungen – die Zuverlässigkeit der Analyse-Ergebnisse gewährleistet sein. Dies ist z.B. auch Thema unserer Forschung.
Die Arbeit einer SIFA kann sicherlich durch KI-Anwendungen unterstützt werden. Der Beratungsprozess ist aber immer wieder betrieblich und menschlich individuell und es müssen Einflussfaktoren, Situationen, Bedingungen berücksichtigt werden, auf die eine KI nicht vorbereitet ist. Ich sehe hier auf absehbare Zeit keine Ersetzbarkeit.
Theoretisch jedenfalls, für uns ist es jedoch noch ein Forschungsthema, wie die Zuverlässigkeit solcher Systeme dann zu bewerten und zu gewährleisten ist.
Hier gibt es zwei Ebenen:

Arbeitsschützer, die KI-Tools auf kluge und sichere Weise bei ihrer Arbeit verwenden, können produktiver werden und noch bessere Prävention leisten. Es ist aber erforderlich, die Möglichkeiten und Grenzen der KI-Anwendungen sehr gut zu kennen, die Bedeutung einer KI-Empfehlung richtig einschätzen zu können. Es wäre wichtig, in der Ausbildung eine Grundverständnis von KI-Funktionsweisen und beispielhaften Anwendungen zu vermitteln. Aber auch für die Nutzung eines konkreten Tools im Betrieb ist es erforderlich, dieses genau hinsichtlich seiner Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten zu kennen, dies macht anwendungsbezogene Schulung erforderlich.

Auf der zweiten Ebene sollen Arbeitsschützer in der Lage sein, auch KI-bedingte Risiken – wie auch Chancen für gute Gestaltungslösungen mit KI – in den Betrieben zu erkennen. Die Risiken können technischer Art sein (z.B. Fehlfunktionen), aber auch psycho-soziale Aspekte betreffen (z.B. Stress im Umgang mit den Systemen) und sollen dann auch mit Gefährdungsbeurteilungen bearbeitet werden können. Auch für diese Herausforderung des praktischen Arbeitsschutzes sollte die Ausbildung möglichst gut vorbereiten.

Ergebnisse der Umfrage

Professor Lars Adolph und Dr. Christian Felten im Gespräch