Das Cannabisgesetz (CanG), das jetzt den kontrollierten Konsum von Cannabis regelt, bringt einige Hinweise und Warnungen von Experten mit sich. Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), weist auf den rechtlichen Rahmen für Beschäftigte und Arbeitgebende hin, der in der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) eindeutig geregelt ist: Demnach dürfen Beschäftigte sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Gleichzeitig dürfen Unternehmer Personen, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, nicht beschäftigen. Dazu erklärt die BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH, dass Unternehmen sich mit dem Thema noch einmal genauer auseinandersetzen sollten. BAD-Rechtsexperte Patrick Aligbe erläutert in einem Podcast auf den Seiten der BAD, welche konkreten Maßnahmen Unternehmen ergreifen können – von Präventions- und Beratungsangeboten bis zu Beschäftigungsverboten.

Auch im Hinblick auf das Autofahren gibt es Warnhinweise. Manfred Wirsch, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) betont, dass weiterhin gilt: Wer kifft, fährt nicht. „Der Konsum von Cannabis ist zwar erlaubt, das Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis dagegen nicht. Und bereits ab einer Konzentration von 1 ng THC/ml Blutserum hat eine Fahrt unter Cannabis-Einfluss harte Konsequenzen. Sobald der THC-Grenzwert im Blut nachgewiesen ist, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Dann drohen mindestens ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.“ Wirsch weist darauf hin, dass das Strafmaß bei einer Drogenfahrt mit Fahrauffälligkeiten und Ausfallerscheinungen höher sei. Man könne mit dem Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens zehn Monate und mindestens zwei Punkten rechnen. Auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bzw. ein medizinisches Gutachten kann angeordnet werden. Wirsch: „Eine Änderung des Grenzwerts wird zwar im Cannabisgesetz angekündigt, muss aber noch vom Gesetzgeber gesondert festgelegt werden.“

Wer bekifft Auto fährt, riskiert sein Leben und das Wohl anderer Menschen. Das gilt ebenso fürs Rad- oder E-Scooter-Fahren unter Drogen. Deshalb wird innerhalb der Kampagne #mehrAchtung an Konsumentinnen und Konsumenten appelliert:  Wer auf sich und seine Mitmenschen achtet, sollte nach dem Kiffen längere Zeit nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. #mehrAchtung möchte die Kernbotschaft „Don’t drive high!“ einprägsam im Gedächtnis der Bevölkerung verankern. Die Kernaussage „Don’t drive high!“ steht in der gelernten Analogie zu „Don’t drink and drive“ oder „Don’t text and drive“.