Mutterschutz: Gefährdungsbeurteilung verpflichtend, Frist läuft Ende 2018 ab

Die Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz ist seit Inkrafttreten des neuen Mutterschutzgesetzes (MuSchG) am 01.01.2018 für jeden Arbeitsplatz verpflichtend. Die Übergangsfrist für den Nachweis dieser Beurteilung läuft am 31.12.2018 ab. Unabhängig davon, ob ein Mann oder eine Frau an einem Arbeitsplatz tätig ist, muss geprüft werden, ob es mögliche Gefährdungen für Schwangere oder stillende Mütter gibt. Dies gilt für jeden Arbeitsplatz, egal ob er jemals von einer Frau besetzt war oder besetzt werden soll. So kann sich der Betrieb rechtzeitig auf mögliche Veränderungen vorbereiten und Frauen können sich schon vor eine Schwangerschaft über Risiken und Schutzmaßnahmen informieren. Eine feste Vorgabe für die schwangerschaftsspezifische Gefährdungsbeurteilung gibt es nicht. Ohne Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz drohen hohe  Bußgelder. Wurde diese bisher noch nicht für einen Arbeitsplatz durchgeführt, sollte es möglichst bald passieren – unabhängig von einem Anlass. Denn wer am 01.01.2019 nicht nachweisen kann, dass die Gefährdungsbeurteilung stattgefunden hat, riskiert ein Bußgeld von 5.000 – 30 000 EUR. Entsprechende Hilfen zur Neuregelung und Arbeitsblätter gibt es auch bei den Berufsgenossenschaften, etwa bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.