Rechte und Pflichten der „Heimarbeiter“

Für jeden Arbeitsplatz ist in rechtlicher Hinsicht eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) vorgesehen, bei der auch die psychischen Belastungen beurteilt werden. Dies gilt ebenfalls für das Homeoffice, auch wenn eine Beurteilung, zum Beispiel aufgrund der Pandemiebedingungen, schwieriger ist. Die Rechte und Pflichten im Homeoffice werden auf den Seiten des Bundesarbeitsministeriums übersichtlich aufgelistet. Dazu gehört etwa die Frage, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, seinen Beschäftigten Homeoffice anzubieten. Die Antwortet lautet: Ja, im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten, die sich dafür eignen, in der Wohnung (Homeoffice) ausgeführt zu werden, sofern zwingende betriebsbedingte Gründe dem nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über die Eignung bzw. entgegenstehende Gründe trifft der Arbeitgeber. Einen Überblick über die aktuell geltende Corona-Arbeitsschutzverordnung finden sich auf der Website der Bundesregierung. Was Betriebsräte über Rechte und Pflichten im Homeoffice wissen sollten, dazu gibt der Arbeitsrechtler Prof. Wolfgang Däubler auf den Internetseiten des BUND-Verlags Auskunft (mit animiertem Film). Wie lange Arbeitnehmer im Homeoffice bleiben werden, steht noch in den Sternen. Laut einer Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft sollen sie aber langfristig wieder ins Büro zurückkehren.