Neue DGUV-Regel für die Branche Ausbau

Die Regel 101-602 „Branche Ausbau“ des Fachbereichs Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bündelt die wichtigsten arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben für die Ausbau Branche und stellt zugleich die hauptsächlichen Gefährdungen für die Beschäftigten sowie Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten dar. In den einzelnen Kapiteln der Regel werden die wesentlichen Gewerke im Ausbau sowie übergreifende Themen, wie etwa die Verwendung von in der Branche häufig genutzten Arbeitsmitteln, behandelt. Mit kurzen, gut verständlichen Texten und anschaulichen Bildern sprechen die Kapitel insbesondere kleine und mittlere Unternehmen an, die ein umfassendes und gleichzeitig übersichtliches Werk als Grundlage für Ihre Arbeitsschutzaktivitäten benötigen.