Bayern: Neue Richtlinien über die Inklusion behinderter Angehöriger des Öffentlichen Dienstes

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die schwerbehinderten Beschäftigten bei der Verwirklichung der Teilhabe am Arbeitsleben gemäß Paragraf 45 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) sowie nach den allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen aktiv zu unterstützen. Das ist ein Auszug aus den neu veröffentlichten Richtlinien über die Inklusion behinderter Angehöriger des Öffentlichen Dienstes in Bayern.

2019-05-24T00:26:05+02:00

Arbeit für alle – Unterstützung für Schwerbehinderte

Anfang des Jahres 1919 schlägt die Geburtsstunde der staatlichen Hauptfürsorgestellen: Der Erste Weltkrieg ist gerade vorbei und eine halbe Million Kriegsbeschädigte und unzählige Kriegswaisen und -witwen brauchen Unterstützung in ihrer Not. Heute – 100 Jahre später – hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) andere gesellschaftliche Aufgaben. Im Basi-Interview erklärt der BIH-Vorsitzende Christoph Beyer die aktuellen Herausforderungen und erläutert, was eine inkludierte Gefährdungsbeurteilung bringt.

2019-11-18T16:22:39+01:00
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