Bundesteilhabegesetz: Neue Vertretungsrechte für Schwerbehindertenvertretungen
Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) schafft mehr Möglichkeiten und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen – auch im Job. So müssen diejenigen, die auf Unterstützung wie z.B. persönliche Assistenzen oder Psychotherapie aus der Eingliederungshilfe angewiesen sind, die für sie notwendigen Reha-Leistungen nun nicht mehr bei verschiedenen Leistungsträgern separat beantragen. Die frühzeitige Unterstützung bei der Rehabilitation wird verbessert und eine unabhängige Beratung hilft bei konkreten Fragen. Der Leistungskatalog der Eingliederungshilfe wird konkretisiert, Elternassistenz und Assistenz in der Weiterbildung und im Studium erstmalig ausdrücklich geregelt und neue Jobchancen in Betrieben für Werkstattbeschäftigte durch ein Budget für Arbeit geschaffen. Im Arbeitsumfeld werden die Vertretungsrechte für Schwerbehindertenvertretungen und Werkstatträte gestärkt. Weiter Informationen finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.