Überarbeitete Version: Technische Regel für Betriebssicherheit soll Abstürze verhindern

Absturzunfälle haben oft schwerwiegende Folgen für die Verunglückten. Damit es erst gar nicht dazu kommt, informiert die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) regelmäßig über das Thema Absturzgefahren bei der Arbeit sowie über Neuerungen und Ergänzungen der Präventionsmaßnahmen. Dazu zählen neu gefasste Teile der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2121.

2019-09-06T15:32:38+02:00
Nach oben