Neue DGUV-Branchenregeln für Beschäftigte in Küchen – und zur Verhinderung von Unfällen im Einzel- sowie im Schrotthandel

Für Menschen, die in Küchen arbeiten, ist die Zubereitung von Speisen nur eine von vielen Aufgaben. Die Lagerung und Vorbereitung der Waren, die Essensausgabe und -lieferung sowie die Reinigung und die Kontrolle der Arbeitsstätte gehören ebenfalls dazu. Wie Beschäftigte in all diesen Bereichen sicher arbeiten und dabei gesund bleiben, zeigt die Regel 110-003 Branche Küchenbetriebe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie richtet sich an Unternehmen, die Küchen betreiben, darunter Hotels, Restaurants, Imbisse, Caterer und Systemgastronomen sowie Verantwortliche in Küchen öffentlicher Einrichtungen, Heime und Krankenhäuser.
Waren anliefern, auspacken und darbieten, Kunden beraten und Waren verkaufen: So vielfältig der Einzelhandel an Produkten und Verkaufsstellen auch ist, so vergleichbar sind die Tätigkeiten mit Blick auf die erforderlichen Maßnahmen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Mit der Branchenregel Einzelhandel bietet die gesetzliche Unfallversicherung jetzt den Unternehmen einen praxiserprobten Präventionsleitfaden. Ziel ist die „Vision Zero“ einer unfallfreien Arbeitswelt auch in der beschäftigungsstarken Einzelhandelsbranche zu erreichen, um zum Beispiel Hand- und Fußverletzungen künftig möglichst ganz zu vermeiden. Denn die gehören mit 56 Prozent (Statistik 2017) zu den häufigsten Unfallfolgen.
Der Schrotthandel ist eine raue Branche. Schweres Gerät wie Schienenbrecher, Hammermühle und Schredder kommen zum Einsatz. Oft wird der Metallschrott auch selbst zur Gefahr, wenn sich darin zum Beispiel Hohl- und Sprengkörper befinden. Als besonders unfallträchtig haben sich Arbeiten zur Störungsbeseitigung und Instandhaltung von Maschinen erwiesen. Umso wichtiger ist es, dass jedes Unternehmen alle relevanten Gefährdungen ermittelt, darauf aufbauend die erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit auf den Weg bringt und deren Wirksamkeit fortlaufend überprüft. Die DGUV bietet mit der Branchenregel Schrotthandel dafür eine praxiserprobte Grundlage.