Überarbeitete Version: Technische Regel für Betriebssicherheit soll Abstürze verhindern
Absturzunfälle haben oft schwerwiegende Folgen für die Verunglückten. Damit es erst gar nicht dazu kommt, informiert die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) regelmäßig über das Thema Absturzgefahren bei der Arbeit sowie über Neuerungen und Ergänzungen der Präventionsmaßnahmen. Dazu zählen neu gefasste Teile der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2121. Diese konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung für die Verwendung von Arbeitsmitteln: Die Technische Regel behandelt die Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln wie Gerüsten, Leitern, Seilen und besonderen Arbeitsmitteln, die ausnahmsweise zum Heben von Personen eingesetzt werden und weist auf notwendige Schutzmaßnahmen hin. Über wesentliche Änderungen durch die erfolgte Anpassung für den Einsatz von Arbeitsmitteln im Zusammenhang mit hochgelegenen Arbeitsplätzen gibt die BGHM einen Überblick.