BAuA: Psychosozialen Risiken im Betrieb wirksam begegnen
Wenn zu viel und zu lange gearbeitet wird, dann widerspricht das den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes: Dieses verpflichtet Arbeitgeber, die Arbeit so zu gestalten, dass Gefährdungen für die Gesundheit vermieden werden. Das schließt auch Gefährdungen durch die psychische Belastung der Arbeit ein. Mit dem Feldforschungsprojekt „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in der betrieblichen Praxis“ hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) konkrete Vorgehensweisen in den Betrieben untersucht.