Mit neuer DGUV-Vorschrift möglichen Überfällen vorbeugen
Ob Sparkasse oder Spielhalle, Supermarkt oder Stadtbad - für alle könnte künftig die neue Muster-Unfallverhütungsvorschrift „Überfallprävention“ der gesetzlichen Unfallversicherung gelten. Die Vorschrift 25 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ersetzt die bisherigen Vorschriften 25 und 26 „Kassen“ sowie die Vorschrift 20 „Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken“. Zum ersten Mal werden auch Verkaufsstellen – vom Kiosk bis zum Großhandelsmarkt – sowie Kassen und Zahlstellen der Kommunen, Länder und des Bundes einbezogen.