DGUV-Branchenregel für sicheres und gesundes Arbeiten bei der Gebäudereinigung

Wie wichtig die Arbeit professioneller Reinigungsfachkräfte ist, zeigt sich gerade besonders deutlich: So wurde die Gebäudereinigungsbranche angesichts der Coronavirus-Pandemie als systemrelevant eingestuft und erfährt eine steigende Wertschätzung durch die Bevölkerung. Mit rund 700.000 Beschäftigten bildet die Gebäudereinigung laut „Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks“ das beschäftigungsstärkste Handwerk in Deutschland. Diese Beschäftigten gehen einer Vielzahl von Tätigkeiten nach, die mit erheblichen Gefährdungen verbunden sind. Zugleich sind in der Gebäudereinigungsbranche viele kleinere Betriebe und Soloselbstständige aktiv. Mit welchen Arbeitsschutzmaßnahmen Verantwortliche dieses Berufszweigs für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten sorgen können, erfahren sie in der neuen Branchenregel 101-605 „Gebäudereinigung“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Darin werden rechtliche Vorgaben, typische Gefährdungen und praktikable Präventionsmaßnahmen speziell für die Gebäudereinigungsbranche erstmals in einer Publikation gebündelt. Die DGUV Regel 101-605 “ Branche Gebäudereinigung kann kostenfrei in der Publikationsdatenbank des Spitzenverbandes heruntergeladen werden.