DGUV: Auch nach dem Berufsleben vorsorgen

„Nachgehende Vorsorge“ lautet das Stichwort für Menschen, die zwar während ihres Arbeitslebens fit und gesund waren, aber in dieser Zeit in Berührung mit Schadstoffen gekommen sind. Zum Thema „Nachgehende Vorsorge – was, wann, wie, wo – das Angebot der Gesetzlichen Unfallversicherung“ lädt die Basi am Donnerstag, 19.10.2017, 14 bis 17 Uhr zu einer Veranstaltung beim A+A Kongress ein. Einer der Moderatoren ist Dr. Matthias Kluckert, Leiter des Kompetenz Centers Arbeitsmedizin von der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie sowie Vorsitzender des Ausschusses Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (AAMED-GUV). „Arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten können auch erst einige Zeit nach Belastungsbeginn und in einigen Fällen lange nach dem Beschäftigungsende auftreten“, sagt Kluckert. Daher muss am Ende bestimmter Tätigkeiten eine arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß der Verordnung für arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV) angeboten werden. „Ein Recht auf diese so genannte nachgehende Vorsorge hat jeder, der während seiner Tätigkeit gegenüber bestimmten krebserzeugenden oder erbgutverändernden Stoffen oder Gemischen exponiert war. Und es gibt noch einen Spezialfall: Das Recht auf das Angebot einer Vorsorge haben auch Beschäftigte, die Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einem Gefahrstoff durchgeführt haben, sofern diese Tätigkeiten als krebserzeugende Tätigkeiten oder Verfahren Kategorie 1A oder 1B im Sinne der Gefahrstoffverordnung bezeichnet werden“, erklärt der versierte Arbeitsmediziner.

Arbeitgeber übertragen die Verpflichtung eines solchen Angebots seit einigen Jahren in der Regel auf die Unfallversicherungsträger. Diese bieten die nachgehende Vorsorge über Dienste an, die diese dann organisieren. Der Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen (ODIN) oder der Gesundheitsvorsorge (GVS) sind die größten und bekanntesten dieser Dienste. Dr. Kluckert: „Bei der nachgehenden Vorsorge steht nicht mehr die Beratung so im Vordergrund wie bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Beschäftigungsverhältnis – zum Beispiel dahingehend, dass beim Umgang mit Benzol bestimmte Handschuhe getragen werden müssen. Wir müssen stattdessen vielmehr möglichst früh feststellen, ob sich als Folge des Umgangs mit krebserzeugenden Substanzen beispielsweise ein Tumor entwickelt. Wenn dieser zeitig entdeckt wird, kann er oft besser behandelt werden.“ Auf der A+A 2017 wird nicht nur das umfassende Angebot der gesetzlichen Unfallversicherung zur nachgehenden Vorsorge vorgestellt, sondern auch die Entstehung eines Vorsorgeportals diskutiert, das die Informationen sowie die Zugänge zu verschiedenen Organisationen und Berufsgenossenschaften bündeln wird. „Es wird DGUV Vorsorge heißen – ein Portal, das es Arbeitgebern erleichtert, ihre Verpflichtung, nachgehende Vorsorge anbieten zu müssen, auf die Unfallversicherungsträger zu übertragen“, erläutert Matthias Kluckert.