Neue Regelung: Verbandskasten – das gehört hinein

Bestehende Verbandskästen müssen nachgerüstet werden, da zwei Normen aktualisiert wurden. Diese entsprechen aktuellen Erkenntnissen aus den Unfallstatistiken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). In die Kästen gehören nun zusätzlich vier Stück Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut hinein, ebenso zwei Gesichtsmasken.