Neue Regelung: Verbandskasten – das gehört hinein
Bestehende Verbandskästen müssen nachgerüstet werden, da zwei Normen aktualisiert wurden. Diese entsprechen neuen Erkenntnissen aus den Unfallstatistiken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). In die Kästen gehören nun zusätzlich vier Stück Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut hinein, ebenso zwei Gesichtsmasken gemäß DIN EN 14683, wie z. B. medizinische Gesichtsmaske. Weitere Auskünfte dazu, was es sonst noch zu beachten gibt, gibt es in einem Infoblatt der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.