DGUV: Hilfe zur Umsetzung von Regeln im Tischler- und Schreinerhandwerk sowie im Tiefbau
Die DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ hilft staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen in der Branche konkret anzuwenden. Dies gilt ebenso für die DGUV-Branchenregel "Tiefbau".