DGUV: Hilfe zur Umsetzung von Regeln im Tischler- und Schreinerhandwerk sowie im Tiefbau

Die DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ hilft staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen in der Branche konkret anzuwenden. Dies gilt ebenso für die DGUV-Branchenregel „Tiefbau“. Die Branchenregeln enthalten zahlreiche praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz im Betrieb und unterstützt damit bei der Beurteilung der Gefährdungen sowie bei der Entwicklung von Maßnahmen, welche diese Gefährdungen minimieren. Insbesondere werden in dieser Regel wichtige Hinweise und Maßnahmen zur sicheren Benutzung einer Vielzahl von Maschinen und Anlagen in den Branchen dargestellt.