Der Präventionsbericht 2019 und die Umsetzung des Präventionsgesetzes

Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) hat dem Bundesministerium für Gesundheit ihren ersten Präventionsbericht übergeben. Getragen wird die NPK von der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung, die private Krankenversicherung hat Stimmrecht in der NPK. Der Präventionsbericht erscheint ab jetzt alle vier Jahre. Das Präventionsgesetz, seine Umsetzung und die Kooperation der Akteure wird am 7. November Thema beim A+A Kongress 2019 sein.

2019-09-06T13:47:21+02:00
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