Der Präventionsbericht 2019 und die Umsetzung des Präventionsgesetzes

Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) hat dem Bundesministerium für Gesundheit ihren ersten Präventionsbericht übergeben. Getragen wird die NPK von der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung, die private Krankenversicherung hat Stimmrecht in der NPK. Der Präventionsbericht erscheint ab jetzt alle vier Jahre. Das Präventionsgesetz, seine Umsetzung und die Kooperation der Akteure wird am 7. November Thema beim A+A Kongress 2019 sein. Tickets für die A+A 2019 sind online erhältlich.

Der erste Präventionsbericht der NPK veranschaulicht, dass seit Inkrafttreten des Präventionsgesetzes vieles auf den Weg gebracht wurde, um die lebens- und arbeitsweltbezogene Gesundheitsförderung und Prävention weiterzuentwickeln. Als Hauptadressat des Präventionsgesetzes haben insbesondere die GKV (Gesetzliche Krankenversicherungen) ihr Engagement stark ausgebaut und Maßnahmen initiiert, um den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Rahmenbedingungen in Lebenswelten und Betrieben zu unterstützen. Ein wichtiges Anliegen, das der Gesetzgeber mit dem Präventionsgesetz verfolgt, ist die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den für Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung verantwortlichen Akteuren. Die Ergebnisse des ersten NPK-Präventionsberichts zeigen, dass für die Weiterentwicklung der Kooperation und Koordination eine solide Grundlage vorliegt. Größere Fortschritte können nur erzielt werden, wenn sämtliche Einflussfaktoren adressiert werden und gesamtgesellschaftlich vorgegangen wird. Daher gehören etwa Themen wie ein möglichst flächendeckendes Angebot gesunder Gemeinschaftsverpflegung und niedrigschwelliger Bewegungsmöglichkeiten in Bildungseinrichtungen, Betrieben und Kommunen sowie gesetzliche Vorgaben, z. B. zu Verfügbarkeit, Konsum und Preisgestaltung von Tabak und Alkohol sowie zur Werbung für diese Produkte, auf die politische Agenda.