EG-Richtlinie über den Schutz gegen Gefährdung durch Karzinogene geändert
Die Änderung der EG-Richtlinie 2004/37 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit ist am 16. Januar 2018 in Kraft getreten.