EG-Richtlinie über den Schutz gegen Gefährdung durch Karzinogene geändert
Die Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (Sechste Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG des Rates) vom 29. April 2004 (ABl. Nr. L 229, S. 23) wurde zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Dezember 2017 (ABl. L 345, S. 87). Die Änderung ist am 16. Januar 2018 in Kraft getreten. Mehr Informationen über die Richtlinie gibt es hier.