Bundesteilhabegesetz: Neue Vertretungsrechte für Schwerbehindertenvertretungen

Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) schafft mehr Möglichkeiten und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen – auch im Job. So müssen diejenigen, die auf Unterstützung wie z.B. persönliche Assistenzen angewiesen sind, die für sie notwendigen Reha-Leistungen nun nicht mehr bei verschiedenen Leistungsträgern separat beantragen.