Geändertes Infektionsschutzgesetz: Überblick zu Regeln am Arbeitsplatz

Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt, dass das Infektionsschutzgesetz geändert wird. Das bedeutet: Die 3G-Regel für die Arbeitswelt tritt in Kraft. Es bedeutet, dass nur derjenige einen Betrieb betreten darf, der entweder geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet ist. Insgesamt gelten nun bundeseinheitlich verschärfte Regeln für das Arbeitsleben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie der BUND-Verlag bieten eine aktualisierte Übersicht über die Regelungen.