Geändertes Infektionsschutzgesetz: Überblick zu Regeln am Arbeitsplatz
Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt, dass das Infektionsschutzgesetz geändert wird. Das bedeutet: Die 3G-Regel für die Arbeitswelt tritt in Kraft. Es bedeutet, dass nur derjenige einen Betrieb betreten darf, der entweder geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet ist. Auch die Homeoffice-Regelung kehrt zurück. Damit gelten nun bundeseinheitlich verschärfte Regeln für das Arbeitsleben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie der BUND-Verlag bieten eine aktualisierte Übersicht über die neuen Regelungen. Dabei werden zehn wichtige Fragen zu dem Thema 3G am Arbeitsplatz beantwortet.