Mutterschutz: Gefährdungsbeurteilung verpflichtend, Frist läuft Ende 2018 ab
Die Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz ist seit Inkrafttreten des neuen Mutterschutzgesetzes (MuSchG) am 01.01.2018 für jeden Arbeitsplatz verpflichtend. Die Übergangsfrist für den Nachweis dieser Beurteilung läuft am 31.12.2018 ab. Unabhängig davon, ob ein Mann oder eine Frau an einem Arbeitsplatz tätig ist, muss geprüft werden, ob es mögliche Gefährdun-gen für Schwangere oder stillende Mütter gibt.