Bundesregierung: Bericht zum Stand des Bundesteilhabegesetzes
Die Bundesregierung hat den Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) als Unterrichtung (19/6929) vorgelegt.
Die Bundesregierung hat den Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) als Unterrichtung (19/6929) vorgelegt.
Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) schafft mehr Möglichkeiten und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen – auch im Job. So müssen diejenigen, die auf Unterstützung wie z.B. persönliche Assistenzen angewiesen sind, die für sie notwendigen Reha-Leistungen nun nicht mehr bei verschiedenen Leistungsträgern separat beantragen.