Berufskrankheitenrecht: Das ist neu ab 2021
Im Recht der Berufskrankheiten gibt es eine Reihe von Änderungen im Jahr 2021, darauf weisen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Dazu zählt etwa der Wegfall des Unterlassungszwangs. Genauer gesagt: Bislang können einige Berufskrankheiten – darunter insbesondere Hauterkrankungen – nur anerkannt werden, wenn die Betroffenen die Tätigkeit aufgeben, die zu der Erkrankung geführt hat. Diese Voraussetzung zur Anerkennung der Krankheitsbilder als Berufskrankheiten fällt nun weg. Vorhandene Präventionsangebote werden nun ausgebaut. Die Basi zeigt Ihnen, wo Sie die wichtigsten Neuheiten durch die Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts finden.