Bundestag beschließt Weiterentwicklung des Berufskrankheiten-Rechts

Der Deutsche Bundestag hat das 7. SGB IV-Änderungsgesetz beschlossen. Das Gesetz enthält auch Änderungen am SGB VII, die das Recht der Berufskrankheiten weiterentwickeln. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen diese Änderungen.