Bundestag beschließt Weiterentwicklung des Berufskrankheiten-Rechts

Der Deutsche Bundestag hat das 7. SGB IV-Änderungsgesetz beschlossen. Das Gesetz enthält auch Änderungen am SGB VII, die das Recht der Berufskrankheiten weiterentwickeln. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen diese Änderungen, die in weiten Teilen auf Vorschläge der Selbstverwaltung der Unfallversicherungsträger zurückgehen. Die Neuregelungen umfassen unter anderem den Wegfall des Unterlassungszwangs, Erleichterungen bei der Ursachenermittlung und die Förderung der Forschung zu Berufskrankheiten. Die Regelungen treten zum 1.1.2021 in Kraft. Informationen dazu gibt es von „Versicherungswirtschaft heute“ und der DGUV.