Gefährdungsbeurteilung – mehr als eine gesetzliche Forderung

Die Gefährdungsbeurteilung gehört zu den wesentlichen Neuerungen des Arbeitsschutzgesetzes, das vor 25 Jahren in Kraft trat. Laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist sie das zentrale Instrument, um auf Grundlage einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen wirksame und präventive Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten abzuleiten. Die BAuA präsentiert Forschungsergebnisse und Handlungshilfen, die Wege zu einer erfolgreichen Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung weisen.

2021-09-01T13:31:42+02:00

BAuA: Psychosozialen Risiken im Betrieb wirksam begegnen

Wenn zu viel und zu lange gearbeitet wird, dann widerspricht das den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes: Dieses verpflichtet Arbeitgeber, die Arbeit so zu gestalten, dass Gefährdungen für die Gesundheit vermieden werden. Das schließt auch Gefährdungen durch die psychische Belastung der Arbeit ein. Mit dem Feldforschungsprojekt „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in der betrieblichen Praxis“ hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) konkrete Vorgehensweisen in den Betrieben untersucht.

2020-02-25T15:15:38+01:00
Nach oben