Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz über elektrische Betriebsmittel

Die erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (elektrische Betriebsmittel) ist erschienen. Die 1. ProdSV setzt die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU in deutsches Recht um. Abschnitt 1 der 1. ProdSV enthält neben den Begriffsbestimmungen und den grundlegenden Anforderungen hinsichtlich der Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel auf dem Markt auch Regelungen zur Konformitätsvermutung von harmonisierten, internationalen und nationalen Normen (in den Paragrafen IV bis VI).
Weitere Informationen finden sich beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.