Teilhabeverfahrensbericht: Blick ins Reha-Geschehen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) hat den zweiten Teilhabeverfahrensbericht veröffentlicht. Er gibt erstmalig umfassende Einblicke in das Verwaltungsgeschehen der Rehabilitationsträger. Daten von 991 Trägern zu insgesamt 3,2 Mio. Anträgen des Berichtsjahres 2019 wurden ausgewertet. Der Teilhabeverfahrensbericht zeigt beispielsweise auf, wie viele Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe in einem Kalenderjahr bei den Rehabilitationsträgern gestellt wurden. Er gibt Auskunft darüber, wie oft Träger die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen zur Zuständigkeitsklärung oder Bedarfsfeststellung überschritten haben. Ebenfalls wird gezeigt, wie viel Zeit im Durchschnitt zwischen Antragstellung und Bewilligung einer beantragten Leistung vergeht oder wie häufig Widersprüche oder Klagen zugunsten eines Leistungsberechtigten entschieden worden sind. Die bisher veröffentlichten Teilhabeverfahrensberichte können bei der BAR eingesehen werden.