Unfallversichert in der Elternzeit

Die Elternzeit nach der Geburt eines Kindes gilt rechtlich als unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Beschäftigte, die in dieser Zeit trotzdem ausnahmsweise für ihren Arbeitgeber tätig werden, stehen dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.

2018-07-03T15:31:43+02:00

Internetportal zur Flüchtlingshilfe

In Kommunen, Ehrenämtern, Schulen und Unternehmen stehen viele Menschen Geflüchteten zur Seite und helfen engagiert bei der Integration. Antworten auf viele Fragen, die in diesem Zusammenhang entstehen, will die gesetzliche Unfallversicherung mithilfe eines Portals beantworten.

2018-07-03T15:59:17+02:00
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