Tag gegen den Lärm: Wenn die Kreissäge aufs Gehör geht

Die Stille der Natur genießen? Menschen, die in der Landwirtschaft oder im Forstbetrieb arbeiten, haben eher Probleme mit der Lautstärke. Darauf weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anlässlich des Internationalen Tages gegen den Lärm am 28. April 2021 hin. Denn: Unheilbare Lärmschwerhörigkeit und Lärmtaubheit nehmen in der so genannten „Grünen Branche“ ständig zu. Bereits bei Geräuschen ab 65 dB(A) (Maßeinheit des Schalldruckpegels) kommt es laut der SVLFG zu gesundheitsschädlichem Lärmstress und zu Spannungszuständen. Wiederkehrender Lärm ab 85 dB(A) schädigt das Gehör direkt. Einmalige starke Lärmeinwirkungen können zu einem Knalltrauma führen. Deshalb gilt es, den Lärm zu mindern. Tipp von der SVLFG: Beim Kauf von Geräten und Maschinen, etwa einer Kreissäge oder Heckenschere hilft ein Blick auf die Emissionswerte in den Herstellerangaben. So bietet der Handel zum Beispiel lärmarme Kreissägeblätter an. Kann der Geräuschpegel nicht unter 80 dB(A) gemindert werden, haben Arbeitgeber ihren Beschäftigten persönlichen Gehörschutz bereitzustellen. Dieser ist ab 85 dB(A) verpflichtend zu tragen, gibt die SVLFG an.