Verordnung: Strahlenschutz wird weiter modernisiert

Die weitere Modernisierung des deutschen Strahlenschutzrechts ist per Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Diese Verordnung enthält eine Reihe von Einzelverordnungen – es gibt insbesondere konkretisierende Vorgaben zum beruflichen und medizinischen Strahlenschutz sowie zum Schutz der Bevölkerung. So werden etwa in der Notfall-Dosiswerte-Verordnung Werte festgelegt, die bei einem radiologischen Notfall als Kriterien für die Angemessenheit der wichtigsten frühen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung (Aufenthalt in Gebäuden, Einnahme von Jodtabletten, Evakuierung) dienen. Der genaue Text kann auf den Seiten des Bundesumweltministeriums eingesehen werden.