„Stille Kündigung“: Was das Arbeitsrecht dazu sagt

Ausgelöst von einem Tiktok-Video macht der Begriff „Quiet Quitting“ von sich reden – dahinter verbirgt sich die „stille Kündigung“ oder auch der sogenannte Dienst nach Vorschrift. Wann ein entsprechendes Verhalten noch vom Arbeitsrecht gedeckt ist und wann es kündigungsrelevant wird, erklärt Michael Fuhlrott im Interview mit Legal Tribune Online (LTO). Prof. Dr. Michael Fuhlrott ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg und erklärt „Quiet Quitting“: „Hier kann die Person durchaus leistungsfähig und auch leistungswillig sein, aber eben nur in dem vertraglichen Rahmen. Die Arbeitsleistung kann also einwandfrei sein. Aber: Ich leiste keine Überstunden, übernehme keine Mehrarbeit und melde mich nicht freiwillig, wenn es um die Verteilung von Extra-Aufgaben oder Sonderprojekten geht.“ Nach seinen Worten muss das keine arbeitsrechtliche Relevanz haben: „Solange der Beschäftigte das erfüllt, was er vertraglich leisten muss, ist die arbeitsrechtliche Handhabe sehr eingeschränkt.“