Rück- und Ausblick: 100 Jahre Betriebsrätegesetz

Im Februar 1920 trat das Betriebsrätegesetz in Kraft. Deutschland war damit ein Vorreiter für die Mitspracherechte von Arbeitern und Angestellten. Die betriebliche Mitbestimmung gehört zu den großen Erfolgsfaktoren der deutschen Wirtschaft im internationalen Vergleich. In nahezu allen Wirtschaftskrisen – besonders nach dem 2. Weltkrieg – hat die Teilnahme der Arbeitnehmer an der Willensbildung im Betrieb und Unternehmen zu einer erheblichen Linderung von Auswüchsen beigetragen. Ein umfangreicher Rück- und Ausblick dazu sowie Hinweise zu Gesetzestexten und der Rechtsprechung finden sich auf den
Seiten des Poko-Instituts für Weiterbildung.