Richtgrenzwerte für belastende Chemikalien

Die Europäische Kommission hat neue Richtgrenzwerte für 31 Stoffe gesetzt, mit denen die Belastung mit gefährlichen Chemikalien am Arbeitsplatz weiter begrenzt werden soll. Die Mitgliedstaaten sind aufgerufen, basierend darauf nationale Grenzwerte zu beschließen. Die Richtwerte beruhen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, zudem wurden dazu Experten aus den EU-Staaten und die Sozialpartner konsultiert. Mit den Grenzwerten stellt die Kommission einen Referenzrahmen zur Verfügung, anhand dessen sich Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Behörden orientieren können. Unter den 31 neuen Richtgrenzwerten befinden sich 25 für neue Stoffe und sechs für Stoffe, deren Grenzwerte aktualisiert wurden. Da es sich um Richtwerte handelt, haben sie hierbei einen gewissen Ermessensspielraum.