Recht auf Homeoffice – was das Bundesarbeitsministerium plant

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Gesetzesinitiative für eine gesetzliche Regelung zur mobilen Arbeit gestartet. Der Gesetzentwurf des BMAS liegt dem Bundeskanzleramt vor. Es folgen weitere Schritte und mögliche Überarbeitungen, bis der Bundestag und der Bundesrat darüber entscheiden, ob der Gesetz-Entwurf zum Gesetz wird. Derzeit können Arbeitnehmer in Deutschland jederzeit mit dem Wunsch nach mobiler Arbeit an ihren Arbeitgeber herantreten; eine gesetzliche Regelung hierzu gibt es noch nicht. Einigen sich die Arbeitsvertragsparteien auf mobile Arbeit für den Arbeitnehmer, beruht dies in der Regel auf einer freiwilligen Entscheidung des Arbeitgebers. Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, auf den Wunsch des Arbeitnehmers, mobil zu arbeiten, zu reagieren. Will der Arbeitgeber den Wunsch des Arbeitnehmers nach mobiler Arbeit ablehnen, ist dies formlos möglich. Der Arbeitgeber muss die Ablehnung nicht begründen und ist auch nicht an Fristen gebunden. Das BMAS informiert über seinen Internetauftritt aktuell über den Stand der Dinge.