REACH-Info 6 aktualisiert

Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert in einer aktualisierten Broschüre REACH-Info 6 „Erzeugnisse – Anforderungen an Produzenten, Importeure und Händler“ Unternehmen und Händler, die Erzeugnisse im Rahmen der REACH-Verordnung produzieren, importieren oder liefern. Die Broschüre gibt auch umfassend Auskunft über die Konsequenzen des Urteils vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu besonders Besorgnis erregenden Stoffen (SVHC) in Erzeugnissen. In Bezug auf die Interpretation der Bezugsgröße für die 0,1 Massenprozent herrschte zunächst innerhalb der EU eine unterschiedliche Sichtweise. Der Urteilsspruch des EuGH stellte nun Rechtssicherheit her.
Die Broschüre REACH-Info 6 kann hier heruntergeladen werden.