Rat der EU und Europäisches Parlament: Vorläufige Einigung über Verordnung über allgemeine Produktsicherheit
Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben sich vorläufig auf eine Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit geeinigt. Mit dieser Verordnung werden die geltenden Vorschriften aktualisiert, um sicherzustellen, dass Produkte, die sowohl offline als auch online verkauft werden, sicher sind und den europäischen Normen entsprechen. Alle Produkte, die in der EU gehandelt werden, unterliegen allgemeinen Sicherheitsanforderungen. Die geltenden Vorschriften für die allgemeine Produktsicherheit sind laut dem Rat der Europäischen Union nicht geeignet, um mit den Herausforderungen Schritt zu halten, die im Zusammenhang mit der technologischen Digitalisierung und der zunehmenden Menge an online verkauften Waren und Produkten entstehen. Sie sind nicht ausreichend, um die aktuellen digitalen und technologischen Entwicklungen und Herausforderungen zu bewältigen, heißt es.
Mit der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit wird daher die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit aus dem Jahr 2001 in eine Verordnung umgewandelt, mit der die Vorschriften für alle Wirtschaftsakteure (Hersteller, Importeure und Händler) modernisiert und für Online-Unternehmen sowie Online-Marktplätze aktualisiert werden. Mit der Umwandlung der Richtlinie in eine Verordnung wird ein solider Rechtsrahmen geschaffen, der garantiert, dass Produkte sicher sind und den europäischen Normen entsprechen. Mehr Informationen gibt es auf den Internetseiten des Rats der Europäischen Union.