Psychische Belastungen als mögliche Risikofaktoren

Mehr als 42 Prozent aller bewilligten Anträge auf Erwerbsminderungsrente entfielen 2019 auf psychische Störungen. Dennoch spielen diese Belastungen im Gegensatz zu physikalischen, chemischen und biologischen Risiken immer noch eine geringe Rolle bei der Beurteilung möglicher Risikofaktoren für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Die Hinweise auf Zusammenhänge mit Sicherheit und Gesundheit haben aber zunehmend ein Umdenken zur Folge. Damit befasst sich ein Artikel im DGUV Forum von Dr. Marlen Cosmar und Prof. Dr. Dirk Windemuth.

Psychische Störungen werden in der Regel durch eine Kombination verschiedener Faktoren verursacht. Sie werden generell nicht als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt. Eine Ausnahme stellen psychische Störungen infolge traumatischer Erlebnisse bei der Arbeit und psychoreaktive Störungen nach einem Arbeitsunfall mit körperlicher Verletzung dar.