Präventionsgesetz: NRW und Rheinland-Pfalz unterzeichnen Vereinbarungen

Mit Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben zwei weitere Bundesländer jetzt Landesrahmenvereinbarungen zum Präventionsgesetz unterzeichnet. In NRW machten die Partner der Vereinbarung (Vertreterinnen und Vertreter der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, der Rentenversicherung und der Unfallversicherung) deutlich, dass sie das gemeinsame Engagement für Gesundheitsförderung und Prävention ausbauen wollen. Entsprechende Angebote sollen noch stärker als bisher direkt in den Lebenswelten der Menschen verankert werden, etwa im Quartier, im Kindergarten, in der Schule, am Arbeitsplatz oder auch in der Pflegeeinrichtung. In Rheinland-Pfalz bekundeten die Partner ebenfalls ihre Absicht, allen Menschen in ihrem Bundesland gleiche Gesundheitschancen zu eröffnen. Wann kommt das Präventionsgesetz auch vor Ort an? Diese Frage greifen Dr. Beate Grossmann, Geschäftsführerin der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V., und ihr Vorgänger Dr. Uwe Prümel-Philippsen im Rahmen eines aktuellen Beitrags im Journal Gesundheitsförderung auf.