Präventionsgesetz: Rahmenvereinbarungen in drei Ländern
Das neue Präventionsgesetz stärkt die Grundlagen für eine Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung. Nach den Bundesrahmenempfehlungen dazu sind jetzt die ersten Landesrahmenvereinbarungen getroffen worden – in Hessen, Thüringen und Sachsen. Ziel ist es, durch eine stärkere Kooperation die Nachhaltigkeit und die Reichweite von Projekten zu erhöhen. Insbesondere sollen die Menschen besser in ihren Lebenswelten erreicht werden, um Ungleichheiten von Gesundheitschancen zu vermeiden oder zu vermindern.