Persönliche Schutzausrüstungen werden stärker kontrolliert

Die neue PSA-Verordnung der Europäischen Union ersetzt die PSA-Richtlinie 89/686/EWG und richtet sich in erster Linie an die Hersteller von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Es gilt eine Übergangszeit von zwei Jahren. In dieser Zeit haben Hersteller, Behörden und Zertifizierungsstellen Gelegenheit, sich auf die Änderungen vorzubereiten.
Die wichtigsten Neuerungen aus Sicht des Arbeitsschutzes im Überblick