Passivrauch, Hüftgelenksarthrose – Liste der Berufskrankheiten wurde ergänzt

Die Berufskrankheiten-Verordnung und die Liste der Berufskrankheiten wurden zum 1. August 2021 geändert. Hüftgelenksarthrose durch Heben und Tragen schwerer Lasten sowie Lungenkrebs durch Passivrauchen sind zwei neue Krankheiten, die in die Berufskrankheitenliste aufgenommen werden. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Die Verordnung sowie die Berufskrankheitenliste werden auf Basis entsprechender wissenschaftlicher Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales geändert. Dem hatte der Bundesrat zugestimmt. Mehr Informationen gibt es im Mediencenter der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).