Orientierungshilfe: Grundsatzpapier „Was Sucht-Selbsthilfe ausmacht“

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) hat ein Grundsatzpapier herausgegeben, das umfassend über die Sucht-Selbsthilfe informiert. Es trägt den Titel „Was Sucht-Selbsthilfe ausmacht“ und soll eine Orientierungshilfe für alle sein, die sich in der Sucht-Selbsthilfe engagieren oder sich für ihre Angebote interessieren. Denn grundsätzlich gilt: Jeder hat ein Recht auf die Behandlung seiner Abhängigkeit, weil Sucht eine anerkannte Krankheit ist. Das Grundsatzpapier beschreibt die verschiedenen Veranstaltungen und Angebote, die sich an Menschen mit unterschiedlichen Suchterkrankungen und ihre Angehörigen richten. Es erklärt auch, wie die Sucht-Selbsthilfe verbandlich organisiert ist und wie sie mit anderen Akteuren im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention zusammenarbeitet. Dazu gehören die Sozialversicherungsträger, die Privaten Krankenversicherungen, die Kommunen, die Länder und der Bund. Das Grundsatzpapier basiert auf den Bundesrahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung und Prävention, die von der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) beschlossen wurden.

Bei einem Ausblick auf die künftige Ausrichtung und Arbeit der Sucht-Selbsthilfe werden einige Herausforderungen und Chancen benannt, wie zum Beispiel:

  • Die Stärkung des Erfahrungswissens und der Gemeinschaftserfahrungen als zentrale Ressourcen der Sucht-Selbsthilfe.
  • Die Präsentation und Kommunikation der Sucht-Selbsthilfe als attraktives und wirksames Angebot für alle Betroffenen.
  • Die Anpassung und Erweiterung der Sucht-Selbsthilfe an die Bedürfnisse und Erwartungen unterschiedlicher Zielgruppen.
  • Die Nutzung digitaler Medien und Technologien zur Erreichbarkeit und Vernetzung der Sucht-Selbsthilfe.
  • Die Sicherung der Qualität und Nachhaltigkeit der Sucht-Selbsthilfe durch Evaluation und Weiterbildung.Das Grundsatzpapier ist auf der Website der DHS verfügbar und kann dort kostenlos heruntergeladen werden.